Basisrente Rürup Rente Vergleich

Basisrente Grundlagen

Basisrente Vergleich Als Rueruprente oder auch Basisrente wird eine vom Staat geförderte Altersvorsorge bezeichnet, die im Jahre 2005 eingeführt wurde. Die Förderung gestaltet sich insofern, dass die Beiträge in einen Basisrenten / Rueruprentenvertrag steuerlich angesetzt werden dürfen. Beginnend in 2005 dürfen dabei 60% aus 20000 (bei Ledigen) bzw. 40000 (bei Verheirateten) als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2% bis zum Jahr 2025, ab dem dann 100% der Beiträge bis zu den genannten Obergrenzen absetzbar sind. Die Attraktivität der Förderung steigt somit von Jahr zu Jahr. In 2012 können 74% der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden.

Allerdings müssen im Nachgang die aus dem Sparvorgang resultierenden Renten besteuert werden. Der Anteil der Besteuerung ist vom Renteneintrittsalter abhängig, und kann der Tabelle entnommen werden.

2005 2006 2007 .... 2020 2021 2022 .... 2041 2042
50% 52% 54% .... 80% 81% 82% .... 100% 100%

Während Arbeitnehmer aus steuerlicher Sicht derzeit eine höhere Förderquote bei Riesterverträgen und betrieblicher Altersvorsorge erzielen können, da hier schon 100% der Beiträge von Anfang an abgesetzt werden können bzw. erweiternd bei Riester eine Zulagenförderung existiert, ist die Basisrente / Rueruprente für Selbständige die einzig mögliche Alternative, höhere Beträge steuerlich begünstigt für die Altersvorsorge anzusparen. Die Möglichkeiten eines Riestervertrages oder der betrieblichen Altersvorsorge existieren für den Selbständigen nicht.
Für Arbeitnehmer kann der Abschluß einer Basisrente / Rueruprente eine sinnvolle Ergänzung sein, wenn er seine Höchstbeträge bei einem Riestervertrag schon ausgeschöpft hat oder wenn er die Beiträge für eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch steuerlich begünstigt entrichten möchte. Denn hier hat der Gesetzgeber bei der Kopplung einer Basisrente / Rueruprente mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Förderung der Beiträge auch außerhalb der zumeist schon ausgeschöpften Sonderausgaben vorgesehen.

zusätzliche Grundlageninformationen zur Basis- Rürup Rente finden Sie auch bei Wikipedia

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Produktempfehlung: DWS Basisrente Premium

Die DWS bietet als Fondsgesellschaft die "DWS Basisrente Premium" an. Dieses Produkt soll an den Erfolg der DWS Riesterrente Premium anknüpfen mit dem von dort bekanntem Erfolgsrezept. Die Beiträge werden von der DWS fondsbezogen angelegt und die Aufteilung erfolgt individuell anhand des Alters der Kunden nach dem bekannten CPPI Modell. Der Kunde hat ab dem 55. Lebensjahr die Möglichkeit die Höchststandsoption wahr zu nehmen und somit seine bis dahin erwirtschafteten Gewinne in den letzten Jahren einzufrieren. Dynamisches Investment in Aktien und festverzinslichen Wert papieren (Bonds) nach der CPPI-Methode: permanente, automatische Justierung
der angelegten Gelder auf Grundlage eines finanzmathematischen Modells mit dem Ziel, eine max. Aktienfondsquote unter Sicherstellung der Beitragsgarantie und ggf. der Höchststandssicherung zu erzielen. Investiert wird u. a. in einen seitens der DWS aktiv gemanagten Dachfonds mit ausgezeichneten DWS Fondsklassikern sowie mit ausgewählten Drittfonds. Es sind Zuzahlungen, regelmäßige und unregelmäßige Zahlungen möglich bis zum Maximalbeitrag von 20000 Euro /40000 Euro pro Jahr. Rentenzahlungen aktuell frühestens nach Vollendung des 60. Lebens jahres (für nach dem 31.12.2011 geschlossene Verträge gilt als frühestmöglicher Renteneintrittstermin der Tag nach Vollendung des 62. Lebensjahres) möglich, spätestens zum vollendeten 85. Lebensjahr. Zum Renteneintrittstermin bzw. spätestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres erfolgt die Auszahlung des Guthabens als lebenslange Rente.Es gilt nachgelagerte Besteuerung der Rentenleistungen mit dem dann geltenden persönlichen Steuersatz.

Im Todesfall des Sparers stehen dem Hinterbliebenen folgende Möglichkeiten zu:
Tod in der Ansparphase: Bezugsberechtigter Ehegatte: lebenslange Hinterbliebenenrente (sog. Witwenrente) oder wahlweise: Übertragung des Kapitals auf einen eigenen, schon bestehenden oder neu zu eröffnenden DWS BasisRente Premium-Vertrag oder auf einen Basisrentenvertrag eines anderen Anbieters. Für die Übertragung fallen bei der DWS keine Kosten an.» Bezugsberechtigte Kinder (sofern es keinen bezugsberechtigten hinterbliebenen Ehegatten gibt): Auszahlung iner Hinterbliebenenrente (sog. Waisenrente) bis max. zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Sofern sich die hinterbliebenen in der in der Ausbildung befinden, erfolgt die Auszahlung der Hinterbliebenenrente max. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Tod in der Rentenphase: In Abhängigkeit vom gewählten Tarif und den Tarifoptionen des Rententarifs mehrere Möglichkeiten..

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Die Vorteile der Basisrente / Rueruprente

Basisrente / Rueruprentenverträge sind Hartz-IV – sicher. Das bedeutet, bei einer im Laufe des Lebens entstehenden Notlage und einem daraus resultierenden Anspruch auf Hartz IV, bleibt das bis dahin aufgebaute Vermögen bei der Hartz-IV Berechnung anrechnungsfrei und steht weiter für die Altersrente zur Verfügung. Diese Sicherheit hat sie mit der Riesterrente gemeinsam, im Gegensatz dazu wird ein Privatrentenvertrag angerechnet und müsste unter bestimmten Voraussetzungen in dieser Lebenssituation aufgelöst werden.
Die steuerliche Begünstigung der Basisrente / Rueruprente steigt jährlich an, bei der Beitragszahlung ist man sehr flexibel, Zuzahlungen sind unproblematisch möglich. Die Möglichkeiten der Zuzahlungen stellt besonders am Ende des Jahres eine gute Alternative dar, noch höhere Beträge für die Altersvorsorge begünstigt unterzubringen. Dabei sind die hohen Grenzen 20000/40000 besonders vorteilhaft.
Bei der Basisrente / Rueruprente stehen dem Kunden viele Anlageformen zur Verfügung. Er kann zwischen einer klassischen Police , einer rein fondsgebundenen Anlage oder auch auf eine britische Police (With Profit Produkte der Standard Life und Canada Life) zurückgreifen.

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Die Nachteile der Basisrente / Rueruprente

Die Basisrente / Rueruprente ist als reine Rentenversicherung nicht beleihbar, vererbbar und nicht kapitalisierbar. Während die Beleihbarkeit von vielen Bürgern nicht als ein großes Problem angesehen wird, also bspw. Hinterlegung der Police als Sicherheit bei einer Bank zur Sicherung eines Kredits, sieht es mit der fehlenden Kapitalisierbarkeit und Vererbbarkeit anders aus. Aus einem Basisrente / Rueruprentenvertrag wird am Ende der Laufzeit definitiv eine Rente gebildet, man hat nicht die Option sich einen Teil (bei Riester bis zu 30% bzw. Privatrente 100%) auszahlen zu lassen. Daher bietet sich oftmals eine Kombination verschiedener Rentenprodukte an, um hier Flexibilitäten im Alter zu erhalten.

Die fehlende Vererbbarkeit wurde von den Versicherungsgesellschaften durch zusätzliche Optionen etwas abgemildert, da die Gesellschaften erkannt haben, dass diese Einschränkung ein k.o. Kriterium für die Akzeptanz sein könnte. So sind in den Verträgen im Normalfall Optionen integriert, die eine gewisse Vererbbarkeit und Hinterbliebenenabsicherung gewährleisten. Technisch gesehen handelt es sich dabei allerdings um zusätzliche Risikolebensversicherungen, die bei Tod der versicherten Person den Schutz der Hinterbliebenen gewährleisten. In diesem Zusammenhang ist es daher zu empfehlen, ob man die Hinterbliebenabsicherung nicht über einen extra Risikolebensversicherungsvertrag abdeckt, da je nach Anbieter die Option innerhalb des Basisrente / Rueruprentenvertrags teurer sein kann.

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Basisrente / Rueruprente und Berufsunfähigkeitsabsicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört wohl neben der privaten Haftpflichtversicherung zu den absolut notwendigen Absicherungen, da hier der Staat die Verantwortung für alle nach dem 01.01.1961 Geborenen an die Bürger abgegeben hat. Während eine selbständige BU Versicherung nur innerhalb der zumeist ausgeschöpften allgemeinen Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden kann, kann die Kombination mit einer Basisrente / Rueruprente zu einer steuerlichen Förderung führen in den Grenzen der Absetzbarkeit für Basisrente / Rueruprentenverträge. Die Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 51% des Gesamtbeitrages für die Basisrente / Rueruprente aufgebracht werden müssen. Der Vorteil dabei ist neben der Förderung auch, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit eine kostenfreie Weiterbesparung des Basisrente / Rueruprentenvertrages vereinbart werden kann, um die Altersvorsorge nicht zu gefährden und die Entrichtung der Beiträge nicht aus der BU Rente erfolgen muss. Dennoch kann diese Kombination auch nachteilig sein. Ein guter BU Versicherer, der sich üblicherweise aus einem Berechnungsvergleich für den abzusichernden Beruf, den BU Bedingungen und der Kapitalkraft des Unternehmens ergibt, muß nicht zwangsläufig ein gutes Basisrente / Rueruprentenprodukt am Markt haben. Eine BU Rente, die bei einem Schadensfall aus einer Produktkombination mit einer Basisrente / Rueruprente resultiert, muss auch versteuert werden. BU Renten, die aus einem selbständigen Vertrag resultieren sind praktisch im Schadensfall steuerfrei. Als letzter Nachteil sei genannt, dass kombinierte Verträge recht teuer werden können, wenn sich die Kalkulationsgrundlagen des Versicherers ändern. Wenn z.B. ein BU Beitrag aufgrund einer hohen Schadenquote von 50 auf 60 Euro im Monat angehoben wird, wird sich im kombinierten Produkt der Beitrag von ca. 100 auf 120 Euro zwangsläufig erhöhen, um die Regel der steuerlichen Absetzbarkeit (min. 51% des Gesamtbeitrages müssen in den Sparanteil der Basisrente / Rueruprente fließen) nicht zu verletzen.

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Basisrente / Rueruprente und Selbständige und Günstigerprüfung

Der Abschluss einer Basisrente / Rueruprente ist insbesondere für Selbständige eine empfehlenswerte Anlageform für das Alter. Bei Angestellten bietet sich normalerweise aufgrund der derzeit höheren Förderquote an, erst die Höchstgrenzen eines Riestervertrages auszureizen (2100 Euro ab 2008) und dann über die Basisrente / Rueruprente nachzudenken.
Der Selbständige kann bis zu 20000 Euro im Jahr in einem Basisrente / Rueruprentenvertrag unterbringen, die mit dem abhängig vom Jahr gültigen Prozentsatz (64% in 2007, 66% in 2008 usw.) angesetzt werden können. Es empfiehlt sich, dies durch feste monatliche Sparraten und Zuzahlungen am Jahresende zu realisieren. Dadurch bewahrt sich der Selbständige die Flexibilität beim Sparen in Abhängigkeit vom Erfolg im jeweiligen Geschäftsjahr.
Dennoch gestaltet sich die steuerliche Vorteilhaftigkeitsberechnung sehr individuell. Mit der Einführung der Basisrente / Rueruprente in 2005 wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Absetzbarkeit der Vorsorgeaufwendungen geändert. Um Härten bei der Umstellung zu vermeiden, wurde eine sogenannte Günstigerprüfung verabschiedet. Diese Prüfung sollte die Vorteilhaftigkeit der Absetzbarkeit der Vorsorgeaufwendungen, also insbesondere Krankenversicherungen, Lebens- und Rentenversicherungen, BU und Risikoversicherungen nach dem alten und dem dann geltenden neuen Recht gegenüberstellen. Je nachdem, ob das alte oder das neue Recht für den Steuerpflichtigen günstiger war, sollte der höhere Betrag angesetzt werden. Die Prüfung hatte aber Fälle zur Folge, in denen ein abgeschlossener neuer Basisrenten- / Rueruprentenvertrag in seiner Wirkung völlig verpuffte, da das alte Recht für den Steuerpflichtigen in der Summe die bessere Alternative darstellte und der Betrag für die Basisrente / Rueruprente keine steuerlichen Vorteile brachte. Eine Nachbesserung dieses Verpuffungseffektes wurde rückwirkend für das Jahr 2006 und folgende verabschiedet, so dass nun die Beiträge zur Basisrente / Rueruprente in jedem Fall auch eine steuerliche Förderung genießen. Als Maximalförderung sind somit 5069 Euro nach altem Recht zuzüglich 64% von 20000 in 2007 absetzbar. Inwieweit diese hohen Grenzen vom Gesetzgeber zukünftig modifiziert werden, bleibt abzuwarten.

Es ist also entscheidend, welche Arten von Verträgen schon existieren (Krankenversicherungen, BU Versicherungen, private Lebens- und Rentenversicherungen) und inwieweit welche Grenzen schon ausgeschöpft sind, um hier dem Selbständigen zu einem Privatrenten oder Basisrente / Rueruprentenvertrag raten zu können.
Diese Prüfung kann nur individuell mittels einer komplexen Beratungssoftware durchgeführt werden, wie Sie von Experten verwendet wird.

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Anlagemöglichkeiten innerhalb der Basisrente / Rueruprente

Die Basisrente / Rueruprente kann sowohl als klassische, als fondsgebundene oder als britische Police abgeschlossen werden. Die klassische Form ist die sicherste Anlage und mit einem Garantiezins von derzeit 2,25% hinterlegt. Sie investiert vornehmlich in fest verzinsliche Wertpapiere und Immobilien, der Anteil an Aktien ist relativ gering. Wenn man sich die Überschussbeteiligungen der Gesellschaften anschaut, die derzeit zwischen 4 und 5,5% liegen, kann man sich ableiten, dass die Renditeerwartungen aufgrund der Garantien eher als niedrig anzusehen ist.


Im Bereich der fondsgebundenen Anlage existieren in der Reinform keinerlei Garantien, die Rendite des Basisrente / Rueruprentenvertrages hängt von den angekoppelten Investments ab. Die Investments können innerhalb der Laufzeit verändert werden, eine Umschichtung der Anlagen zum Ende der Laufzeit in sicherere Anlagen sollte eingeplant oder automatisch im Vertrag verankert werden. Bei diesen Verträgen sollte man darauf achten, dass der angebotene Vertrag eine breite Auswahl an Fonds aus unterschiedlichen Bereichen und verschiedener Investmentgesellschaften bietet. Einige Gesellschaften bieten als Fonds auch sogenannte Garantiefonds zur Auswahl, wie den DWS Flexpension oder die Skandia SEG Fonds. Diese Fonds bieten eine sogenannte Höchststandsgarantie, sind allerdings hinsichtlich ihrer Performancemöglichkeiten bei langen Laufzeiten unter Experten sehr umstritten, langfristige reale Performancestudien existieren hier nicht.


Die britischen Policen Standard Life, Canada Life bieten eine Art Mischung aus Garantien und Investmentperformance, wobei niedrige Garantien über die Gesamtlaufzeit geboten werden und zusätzlich dem Vertrag innerhalb der Laufzeit Garantien gutgeschrieben werden können. Der Unterschied zu den klassischen Policen ist, daß sie durch geringere anfängliche Garantieversprechen eine höhere Aktienquote fahren können und dabei in Ihrer Performance wahrscheinlich höher liegen. In der Vergangenheit konnten hier über lange Zeiträume hohe Renditen erzielt werden (> 10%). Für die Zukunft rechnet man mit einem Renditevorspung zur klassischen Police von 2-3%. Das Produkt der Standard Life bietet optional als besonderen Vorteil eine sogenannte Silent Power Option, die im BU- Fall die Beitragszahlung inklusive einer vorher vereinbarten jährlichen Dynamik übernimmt. Die Canada Life überzeugt durch eine geringe Kostenquote und der Marktoption. Die Marktoption bedeutet, daß man zu Rentenbeginn mehrere Angebote für die Verrentung des Kapitals bekommt und somit das Kapital nicht zwangsläufig von der Canada Life verrentet wird, wenn es eine bessere Alternative gibt. Dieser Punkt ist sehr wichtig, da Basisrentenverträge zwangsläufig verrentet werden müssen und man somit nicht nur auf die ursprüngliche Gesellschaft angewiesen ist.

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Hinweise für den Verbraucher

Die Hinweise auf dieser Seite sind erste grundlegende Informationen zur Thematik. Wir empfehlen, eine Beratung bei einem Experten vor Ort wahr zu nehmen, da die Thematik sehr komplex und individuell ist und auch im Gesamtzusammenhang betrachtet werden sollte. Sie haben die Möglichkeit, sich über die Seite an einen Experten vor Ort zu wenden. Diesen Experten können Sie nach der Beratung bewerten. Berater mit gutem Profil werden so weiter empfohlen, die mit schlechtem Feedback fallen wieder raus. Der Berater sollte nach Möglichkeit den Maklerstatus haben, also unabhängig in der Produktwahl sein. Berater von Strukturvertrieben haben nur eine begrenzte Produktwahl, hier schränken Sie sich selbst ein. Ein Berater sollte nach Möglichkeit schon mindestens 3 Jahre als Makler tätig sein. Der Berater sollte mit unabhängiger Beratungs- und Vergleichssoftware arbeiten, wie zum Beispiel Morgan und Morgan, Franke Bornberg, Finanzplaner Beratungssoftware und der Fitch Studie.
In einem Ersttermin sollten Sie nie einen Vertrag unterschreiben, dies wird auch ein guter Berater in den seltensten Fällen anstreben. Lassen Sie sich von dem Berater eine Liste zeigen, welche Gesellschaften er vermitteln kann. Die Liste sollte mindestens 30 Gesellschaften enthalten, eine Liste der typischen Gesellschaften finden Sie unten.

AachenMünchner , Allianz , Alte Leipziger , Arag , Aspecta , ASSTEL , AXA , Barmenia , Clerical Medical , Canada Life , Condor , Continentale , Cosmos , DBV-Winterthur , DEBEKA , Deutscher Herold , Deutscher Ring , Dialog , Direkte Leben , EUROPA , Generali , Gerling , Gothaer , Gutingia , Hamburg-Mannheimer , Hamburger , Hannoversche , HanseMerkur , Heidelberger Leben , HDI , HELVETIA , HUK-COBURG , HUK24 , IDEAL , Iduna Vereinigte , INTER , InterRisk , Itzehoer , Karlsruher , KarstadtQuelle , Landeslebenshilfe , Legal and General , LV 1871 , LVM , Mecklenburgische , MLP , MÜNCHNER VEREIN , Neue Bayrische Beamten , Neue Leben , NÜRNBERGER , NÜRNBERGER BEAMTEN , Öffenliche , Ontos , Provinzial NordWest , Provizial Rheinland , R+V , Reinland , Saarland , Skandia , Standard Life , Stuttgarter , SDK-Süddeutsche , SV SparkassenVersicherung , Swiss Life , uniVersa , VHV , VICTORIA , Volksfürsorge , Volkswohl Bund , Vorsorge , VPV , WGV Schwäbische , Württembergische , WWK , Zürich.


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Webseıte Erklärung
   
   
   
   
   
   
   
   
   

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