Risikolebensversicherung Vergleich
Risikolebensversicherung Grundlagen
Die Risikolebensversicherung dient der Absicherung finanzieller Risiken durch
den Todesfall. Inbesondere Hauptverdiener von Familien und Kreditnehmer sollten
sich mit dieser Versicherung hinreichend auseinandersetzen. Im Gegensatz zu
Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherungen sind
diese Verträge relativ einfach. Tritt der Tod innerhalb der Versicherungszeit
ein und wurden die Gesundheitsfragen im Vorfeld richtig beantwortet, zahlt die
Versicherung. Daher kann man diese Art Versicherung nach dem günstigsten Preis
abschließen, die Bedingungswerke der Gesellschaften sind realtiv identisch.
Achten sollte man dennoch auf eine ausreichende Finanzstärke des Versicherungsunternehmens.
Zusatzinfos zur Risikolebensvericherung und Lebensversicherung allgemein auch hier bei Wikipedia
Brutto - Nettobeitrag - Garantiebeitrag
Bei Risikolebensversicherungen wird zwischen dem Brutto- und dem Nettobeitrag unterschieden. Der Nettobeitrag ist dabei der zum Zeitpunkt des Abschlusses tatsächlich zu zahlende Beitrag. Er ergibt sich aus den um durch die Gesellschaft verrechnete Überschüsse. Sinken die Überschüsse, kann sich der Beitrag im Laufe der Zeit erhöhen und bis zum Bruttobeitrag ansteigen. Bei langen Laufzeiten sollte man darauf achten, nicht nur auf den Nettobeitrag, sondern auch auf den Abstand bis zum Bruttobeitrag zu achten, um sich vor unangenehmen Beitragserhöhungen in der Zukunft zu schützen. Bei der Cosmos Direkt findet man beispielsweise oftmals sehr große Unterschiede zwischen beiden Beiträgen. Wahlweise kann man sich auch für eine Versicherung mit garantierten Beiträgen über die Laufzeit entscheiden. Die Eagle Star Versicherung bietet bspw. einen Tarif, dessen Beitrag über die gesamte Laufzeit garantiert ist.
Raucher- Nichtrauchertarif
Bei Risikolebensversicherungen werden immer Gesundheitsfragen gestellt. Hier kann es zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder Ablehnungen kommen. In der Praxis sollte man immer darauf achten, daß es erhebliche Beitragsunterschiede zwischen Rauchern und Nichtrauchern gibt. Es kann durchaus sein, daß eine Gesellschaft für Nichtraucher günstig und für Raucher sehr teuer ist. Ein Raucher, der sich in naher Zukunft das Laster abgewöhnen möchte, sollte die mögliche Umstellbarkeit in einen Nichtrauchertarif beachten.
Kopplung von Tarifen
Es wird empfohlen auf Kopplungen mit anderen Versicherungen zu verzichten und die Risikolebensversicherung als separaten Vertrag abzuschließen. Versicherungen mit Beitragsrückgewähr oder kapitalbildende Versicherungen verschleiern die tatsächlichen Kosten der RILV und sind in den meisten Fällen ungünstig. Teilweise ist die Kopplung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll, wie bei der Swiss Life, der Condor oder der Nürnberger. Allerdings ist hier die Kopplung dann sinnvoll, wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte und diese dann günstiger in Kopplung mit einer kleinen Risikolebensversicherung bekommt. Wer eine Risikolebensversicherung in geigneter Höhe abschließen möchte, sollte einen separaten Vertrag abschließen.
verbundene Leben oder zwei Einzelverträge ?
Insbesondere Eheleute möchten sich oftmals gern gegenseitig absichern. Hier steht die Frage, ob man einen Vertrag mit zwei versicherten Personen in Form einer verbundenen Lebenpolice abschließt oder sich für zwei separate Verträge entscheidet. Zwei separate Verträge bieten in diesem Fall entscheidene Vorteile aus erbschaftssteuerrechtlichen Gründen. Wenn der Ehemann als Versicherungsnehmer seine Ehefrau als versicherte Person absichert und umgekehrt die Ehefrau auch so verfährt, so wird beim Tod einer dieser Person die Versicherungssumme eine vertragliche Leistung, die nicht der Erbmasse und somit der Erbschaftsteuer zugeordnet werden kann. Die Versicherung "über Kreuz" bzw. auch kreuzweise Versicherung ist zu empfehlen.
Dauer der Versicherung
Risikolebensversicherungen sind im Preis stark abhängig vom Eintrittsalter und der Dauer. In der Praxis ist oftmals festzustellen, daß sich Kunden mit kurzen Dauern von bspw. 10 Jahren absichern, obwohl Ihre Kredite auf 30 Jahre ausgelegt sind. Dies geschieht im allgemeinen aus Spargründen. Nach 10 Jahren kommt dann das "böse Erwachen", da man zum einen mit einem höheren Einrittsalter den Anschlußvertrag abschließen muß und sich zum anderen der Gesundheitzustand innerhalb von 10 Jahren soweit verschlechtern kann, daß gar kein Anschlußvertrag mehr möglich ist. Hierauf sollte man beim Abschluß unbedingt achten und mit "Weitsicht" agieren.
weiterführende Informationen zum Thema Risikolebensversicherung finden Sie auf folgenden Seiten:
Webseıte | Erklärung |
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